Arbeitnehmerveranlagung
Eine Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend berechnet werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie zum Beispiel für das Jahr 2023 bis Ende 2028 mit einem Antrag weitere Abschreibungen geltend machen können, auch dann, wenn für das Kalenderjahr 2023 bereits die automatische Veranlagung gutgeschrieben wurde.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung.
Holen wir gemeinsam die Ihnen zustehende Steuergutschrift zurück!